Liebe Deinen nächsten wie Dich selbst.

Inhalt

Satzung

Missio
Internationales Katholisches Missionswerk
Ludwig Missionsverein

§ 1
Name, Sitz, Geschäftsjahr

1. Mit Genehmigung König Ludwig 1. von Bayern ist 1838 der Ludwig Missionsverein gegründet worden. Durch königliche Entschließung vom 5. Mai 1862 sind dem Ludwig Missionsverein die Rechte der öffentlichen Corporationen verliehen worden. Seit dem 1.1.1972 führt er den Namen

MISSIO
Internationales Katholisches Missionswerk
Ludwig Missionsverein

im folgenden MISSIO München genannt.

2. Der Sitz von MISSIO München ist München.

3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2
Zuständigkeit

1. MISSIO München ist zuständig für die bayerischen Kirchenprovinzen München und Freising (Diözesen: München und Freising, Augsburg, Passau, Regensburg) und Bamberg (Diözesen: Bamberg, Eichstätt, Würzburg, Speyer)

§ 3
Zweck

1. Missio München ist das offizielle Missionswerk der Katholischen Kirche im Bereich der Bayerischen Bischofskonferenz. Als solches ist MISSIO München ein nationaler Zweig der Päpstlichen Missionswerke mit dem Sitz in Rom. Diese sind:

Das Päpstliche Missionswerk der Glaubensverbreitung

Das Päpstliche Missionswerk vom Hl. Apostel Petrus

Die Päpstliche Missionsvereinigung der Priester und Ordensleute

Das Päpstliche Missionswerk der hl. Kindheit

2. Unter der Leitung des Papstes und der Bischöfe hat MISSIO München der Verwirklichung des missionarischen Auftrages der Katholischen Kirche zu dienen.

MISSIO München verfolgt unmittelbar und ausschließlich kirchliche, gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. MISSIO München ist selbstlos tätig. Mittel von MISSIO München dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Die von MISSIO München verfolgten Zwecke sind vor allem:

2.1 In allen katholischen Gemeinden und Gruppierungen, sowie bei deren einzelnen Mitgliedern durch Veröffentlichungen aller Art, Predigten, Vorträge, Schulungen und sonstige geeignete Veranstaltungen das Bewußtsein sowohl der universalen Dimension des Missionsauftrages der Kirche als auch der eigenen Verantwortung für die Verwirklichung dieses Auftrages zu wecken und zu erhalten.

2.2 Die missionarische Spiritualität durch Anregungen zur Vertiefung des eigenen Glaubens und zum Gebet zu fördern.

2.3 Die geistige und materielle Zusammenarbeit der Ortskirchen in der Heimat sowie in Afrika und Asien in Erfüllung des gemeinsamen missionarischen Auftrages in die Wege zu leiten und auszubauen.

2.4 Der Einheit und dem gegenseitigen Verstehen der Ortskirchen untereinander durch ständigen Austausch von Informationen zu dienen.

2.5 Missionarische Berufe jeder Art in der Heimat und vor allem in den Ländern Afrikas und Asiens zu fördern.

2.6 Die missionarische Tätigkeit der katholischen Kirche insgesamt, vor allem aber in den Ländern Afrikas und Asiens durch Sammlung, Verwaltung und Weiterleitung von Spenden und Gaben jeder Art materiell zu unterstützen.

2.7 Ökumenische Zusammenarbeit mit anderen christlichen Kirchen anzustreben mit dem Ziel, die Botschaft des Evangeliums den Menschen glaubwürdiger zu machen.

2.8 Die zum Studium und zur praktischen Ausbildung im Zuständigkeitsgebiet sich aufhaltenden Menschen aus Afrika, Asien und Lateinamerika zu unterstützen und sie geistig und religiös zu betreuen.

§ 4

Mitgliedschaft

1. Missio München hat Mitglieder. Diese setzen sich in besonderem Maße für die

Verwirklichung des Missionsauftrages der Kirche ein.

2. Mitglied von MISSIO München kann jede natürliche und juristische Person werden.

3. Die Aufnahme als Mitglied erfolgt durch schriftliche Erklärung bei MISSIO München oder beim zuständigen Pfarramt.

4. Die Mitglieder von MISSIO München verpflichten sich zum regelmäßigen Gebet für die Mission und zu einem jährlichen Beitrag für die Zwecke des Werkes.

Dieser beträgt zur Zeit € 10,--. Eine Änderung des Mitgliedsbeitrages muß vom Zentralrat mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.

5. Wer aus wirtschaftlichen Gründen den Jahresbeitrag nicht aufbringen kann, soll wenigstens einen geringeren Beitrag leisten und durch persönlichen Einsatz die Missionsarbeit fördern.

6. Zu ihrer Information erhalten die Mitglieder von MISSIO München die Zeitschrift

„Missio aktuell“, die zugleich als Beitragsquittung gilt.

7. Die Mitglieder von MISSIO München, die ein und derselben Gemeinde angehören, sollen mit ihrem Pfarrer und untereinander Verbindung halten. Sie dürfen keine von der Gemeinde abgesonderte Gruppierung bilden. Sie sollen sich bereitwillig für apostolische Aufgaben zur Verfügung stellen und vor allem mitarbeiten, die ganze Gemeinde mehr und mehr missionarisch zu machen.

8. In Abstimmung und in enger Zusammenarbeit mit MISSIO München sollen die Mitglieder missionarische Initiativen ergreifen. Dazu zählen vor allem: Neuwerbung von weiteren MISSIO-Mitgliedern, die Verbreitung der Veröffentlichungen von MISSIO München in der Gemeinde, Kontakte mit den aus der Gemeinde stammenden Missionskräften, die Anregung und Mitgestaltung von missionarischen Gottesdiensten und Veranstaltungen, die Übernahme von missionarischen Projekten.

9. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln von MISSIO München.

10. Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Tod oder durch schriftlich erklärten Austritt.

§ 5

Die Leitungsorgane von MISSIO München

1. Der Zentralrat

1.1 Zusammensetzung

Der Zentralrat hat 9 Mitglieder. Diese sind:

• der jeweilige Erzbischof von München und Freising

• zwei weitere Bischöfe als Vertreter der Bayerischen Bischofskonferenz

• zwei Vertreter der Diözesandirektoren

• vier Persönlichkeiten des kirchlichen oder öffentlichen Lebens.

1.2 Berufung

Der Erzbischof von München und Freising ist geborenes Mitglied. Er ist der erste Vorsitzende des Zentralrates.

Die beiden Vertreter der Bayerischen Bischofskonferenz werden von dieser gewählt.

Die beiden Vertreter der Diözesandirektoren werden von diesen gewählt. Sie müssen aus Diözesen kommen, die nicht schon durch einen Bischof im Zentralrat vertreten sind.

Die vier Persönlichkeiten des kirchlichen oder öffentlichen Lebens werden vom Erzbischof von München und Freising berufen.

1.3 Aufgaben

Der Zentralrat ist das oberste Leitungsorgan von MISSIO München. Zur Wahrnehmung dieser Funktion tritt er wenigstens zweimal im Jahr zusammen. Auf begründetes Verlangen des Präsidenten von MISSIO München finden zusätzliche Sitzungen statt. Der Vorsitzende des Zentralrates vertritt MISSIO München gerichtlich und außergerichtlich. Diese Vertretung kann delegiert werden.

Der Zentralrat erläßt die Geschäftsordnung für den Geschäftsführenden Vorstand von MISSIO München. In dieser werden alle Vorgänge festgelegt, die er sich zur ausdrücklichen Genehmigung vorbehält.

Der Zentralrat prüft die Bilanz von MISSIO München und befindet über die Entlastung des Geschäftsführenden Vorstandes.

Der Zentralrat legt die Höhe des Mitgliedsbeitrages fest.

Der Zentralrat kann Ausschüsse bilden und einzelne Aufgaben auf diese übertragen.

2. Der Nationalrat

Der Zentralrat ist der Nationalrat im Sinne der Statuten der Päpstlichen Missionswerke, Rom.

3. Der Geschäftsführende Vorstand

3.1 Zusammensetzung

Der Geschäftsführende Vorstand ist der Präsident von MISSIO München. Er hat einen Stellvertreter.

3.2 Berufung

Der Präsident von MISSIO München wird auf Vorschlag der Bayerischen Bischofskonferenz von der Hl. Kongregation für die Evangelisierung der Völker, Rom, ernannt.

Der Präsident von MISSIO München schlägt dem Zentralrat seinen Stellvertreter vor.

Der Zentralrat ernennt diesen und entläßt ihn aus seiner Funktion.

3.3 Aufgaben

Der Geschäftsführende Vorstand leitet unmittelbar das Werk MISSIO München nach den Direktiven des Zentralrates.

Diese sind in der Hauptsache in der Geschäftsordnung niedergelegt. Er informiert den Zentralrat über alle Vorgänge bei MISSIO München, soweit diese von wesentlicher Bedeutung sind.

4. Die Konferenz der Diözesandirektoren

4.1 Zusammensetzung

Die Konferenz der Diözesandirektoren setzt sich zusammen aus

• den Diözesandirektoren der acht Diözesen der Bayerischen Bischofskonferenz,

• den Missionsreferenten dieser Diözesen,

• den Bereichsleitern und Referenten von MISSIO München

4.2 Berufung

Die Diözesandirektoren und die Missionsreferenten werden von den zuständigen Bischöfen ernannt.

Die Bereichsleiter und die Referenten von MISSIO München werden vom Präsidenten von MISSIO München berufen.

4.3 Aufgaben

Die Konferenz der Diözesandirektoren tritt wenigstens zweimal im Jahr unter dem Vorsitz des Präsidenten von MISSIO München zusammen. Sie hat folgende Aufgaben:

• Planung der missionarischen Aktivitäten auf diözesaner Ebene.

• Koordination dieser Aktivitäten mit denen von MISSIO München.

• Gegenseitiger Austausch und Auswertung von Informationen und Erfahrungen auf ortskirchlicher und weltkirchlicher Ebene.

§ 6

Auflösung

1. Im Falle der Auflösung von MISSIO München, die nur im Einvernehmen mit der „Kongregation für die Evangelisierung der Völker“ in Rom von der Bayerischen Bischofskonferenz einstimmig beschlossen werden kann, bestellt die Bayerische Bischofskonferenz einen Liquidator. Dieser hat das bare Vermögen umgehend einer eventuellen Nachfolgeorganisation zu übertragen, ebenso das immobile Vermögen nach Recht und Gesetz. Die Nachfolgeorganisation muß gemeinnützig sein im Sinne der Verordnung zur Durchführung der §§ 17 bis 19 des Steueranpassungsgesetzes. Die Nachfolgeorganisation hat auch die Verbindlichkeiten von MISSIO München zu übernehmen.

2. Für den Fall, daß es keine Nachfolgeorganisation geben sollte, hat der Liquidator aus dem vorhandenen Vermögen von MISSIO München zunächst die Verbindlichkeiten dieses Werkes zu erfüllen. Das dann noch verbleibende Vermögen ist umgehend für die missionarischen Aufgaben der Katholischen Kirche bereitzustellen. Die endgültige Zweckzuführung ist mit den Päpstlichen Missionswerken in Rom abzustimmen.

Das immobile Vermögen ist nach Wegfall oder Wegfertigung eventueller Belastungen bestmöglich zu verwerten. Der Ertrag ist ebenfalls in Abstimmung mit den Päpstlichen Missionswerken den missionarischen Aufgaben der Katholischen Kirche zuzuführen.

Die vorliegende Satzung wurde am 13. Dezember 1978 vom Zentralrat von MISSIO München, unter Vorsitz von Kardinal Joseph Ratzinger, genehmigt und verabschiedet. Die Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus wurde mit Schreiben vom 14. April 1982 erteilt.


Zusatzinformationen

missio Spendenkonto
Konto-Nr: 80 80 80
DZ-Bank eG
BLZ: 701 600 00
IBAN-Code: DE78701600000000808080
SWIFT-/BIC-Code GENODEFF701

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